Säumniszuschläge sind auch für Zeiträume ab 2019 verfassungskonform
Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die Höhe der Säumniszuschläge auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2018 verfassungskonform ist. Die in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von einem anderen Senat des Bundesfinanzhofs geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge sind nach Meinung des X. Senats des Bundesfinanzhofs kein Anlass, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Wachstumsinitiative für die Wirtschaft
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Bundesregierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
- Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte
- Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtig