Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV
Die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen sollen künftig auch in Textform, also per E-Mail, möglich sein.
Die Bundesregierung hat eine vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Die Ergänzung umfasst drei Maßnahmen. Vorgesehen ist unter anderem die Ersetzung der Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz. Damit kann künftig ein Arbeitsvertrag in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden, zum Beispiel per E-Mail.
Außerdem müssen Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, künftig die bisherige Betriebsstätte nicht mehr abmelden. Es genügt dann die Anmeldung bei der neuen Behörde, die die bisher zuständige Behörde dann automatisch informiert. Mit einer weiteren Neuerung werden börsennotierte Gesellschaften entlastet, die die Unterlagen zu auf der Hauptversammlung geplanten vergütungsbezogene Beschlüssen künftig nicht mehr im Bundesanzeiger bekanntmachen müssen, sondern diese den Aktionären einfach auf der eigenen Website zugänglich machen können.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Wegfall der Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft
- Grundsteuer-Einsprüche ruhen in Niedersachsen
- Transparenzregister für Grundsteuerhebesätze in Schleswig-Holstein
- Verlängerte Zugangsvermutung für Steuerbescheide ab 2025
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung