GmbH-Gesellschafter hat kein Drittanfechtungsrecht
Ein Gesellschafter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steuerbescheid Einspruch oder Klage erheben, der an die GmbH gerichtet ist, auch wenn es um einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto geht.
Der Gesellschafter einer GmbH hat kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto. Allein der Adressat eines Steuerbescheids ist befugt, gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch oder Klage zu erheben, meint das Finanzgericht Schleswig-Holstein. Das gelte auch im Fall der Feststellung über das Einlagekonto, die eine Bindungswirkung für den Ertragsteuerbescheid des Gesellschafters hat. Die klagende Gesellschafterin hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Waschservice ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
- Schätzungsbefugnis bei Verwendung alter Registrierkassen
- Steuerberaterverband lehnt Steuerbescheide am Samstag ab
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen