Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag ist verfassungsgemäß
Die Beschränkung des Investitionsabzugsbetrags auf kleinere Betriebe über eine Gewinngrenze ist eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung.
Die gesetzliche Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags durch Betriebe, die ihren Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, hält das Finanzgericht Schleswig-Holstein für verfassungsgemäß. Das Gericht meint, dass die Gewinngrenze von 100.000 Euro ein zweckmäßiges Kriterium zur Abgrenzung kleiner und mittlerer Betriebe ist, deren Förderung der Investitionsabzugsbetrag in erster Linie dienen soll. Der Gesetzgeber sei auch nicht verpflichtet, eine Staffelung zur Abmilderung von Härten vorzunehmen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Waschservice ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
- Schätzungsbefugnis bei Verwendung alter Registrierkassen
- Steuerberaterverband lehnt Steuerbescheide am Samstag ab
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen