Probleme mit dem Formular EÜR
Immer wieder fordern Finanzämter eine komplette Gewinnermittlung an, obwohl gerade das Formular EÜR dies eigentlich beenden sollte.
Das eigentlich zur Entlastung von Kleinunternehmern eingeführte Formular EÜR hat sein Ziel offenbar verfehlt: Die Finanzverwaltung fordert in verschiedenen Regionen Deutschlands generell neben dem Formular EÜR eine vollständige formlose Gewinnermittlung. Von einer verbesserten Informationsgrundlage für die Finanzverwaltung kann daher keine Rede sein. Statt zu einer Entlastung führt das Formular nun sogar zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich nun an das Bundesfinanzministerium gewendet und eine rasche und praktikable Lösung gefordert.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
