Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch nach 2022 fortzuführen.
Zur Abmilderung von Einkommensverlusten infolge des Klimawandels haben Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer, die zu einer Progressionsglättung innerhalb eines Dreijahreszeitraums führt. Der bisher letzte solche Dreijahreszeitraum endete 2022. Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, wird die Tarifermäßigung für zwei weitere Dreijahreszeiträume bis Ende 2028 verlängert.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung dafür war zunächst im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 enthalten, wurde aber dann in ein eigenständiges Gesetz überführt, um die Regelung zügiger umsetzen zu können. Der Bundesrat hat am 27. September diesem "Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" zugestimmt, das damit in Kraft treten kann.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025