Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.
Basierend auf einer 2018 angepassten EU-Richtlinie hat auch Deutschland eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführt, die alle an einer potenziell aggressiven Steuergestaltung Beteiligten verpflichtet, diese den zuständigen Steuerbehörden anzuzeigen. Der Europäische Gerichtshof hat nun auf eine Klage des Belgischen Verbands der Steueranwälte hin die Zulässigkeit verschiedener Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung bestätigt. Die Steueranwälte hatten unter anderem bemängelt, dass die Meldepflicht die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts verletzen würde.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit