Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zulässig
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.
Basierend auf einer 2018 angepassten EU-Richtlinie hat auch Deutschland eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführt, die alle an einer potenziell aggressiven Steuergestaltung Beteiligten verpflichtet, diese den zuständigen Steuerbehörden anzuzeigen. Der Europäische Gerichtshof hat nun auf eine Klage des Belgischen Verbands der Steueranwälte hin die Zulässigkeit verschiedener Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung bestätigt. Die Steueranwälte hatten unter anderem bemängelt, dass die Meldepflicht die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts verletzen würde.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung