Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig
In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit.
Ein Gutachten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag nach seiner teilweisen Abschaffung verfassungswidrig ist. Laut der BRAK ist der Soli verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Außerdem verstößt die Erhebung des Soli bei nur noch rund 10 % der Steuerzahler gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Soli in seiner aktuellen Form anhängig, zu der das Gericht das Gutachten der BRAK angefordert hatte.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung