Zahlungen des Arbeitnehmers für Stellplatz beim Arbeitgeber
Mietet der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Stellplatz für den Dienstwagen an, mindert die Miete den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens.
Zahlungen des Arbeitnehmers für einen Stellplatz, den dieser vom Arbeitgeber angemietet hat, mindern den geldwerten Vorteil für die Dienstwagennutzung. Das Finanzgericht Köln entschied im Fall einer Firma, die ihren Arbeitnehmern anbietet, einen Stellplatz in der Nähe der Tätigkeitsstätte anzumieten, dass die Stellplatzmiete schon auf der Einnahmeseite den Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung mindert. Diese Minderung ist unabhängig davon, ob die Miete für den Stellplatz freiwillig geleistet wird oder zur Erfüllung einer arbeitsvertraglichen Klausel oder zur Nutzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Finanzamt hat allerdings Revision gegen die Entscheidung des Finanzgerichts eingelegt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit