Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsniveau auch in den Jahren nach 2018 verfassungs- und europarechtskonform.
Im Gegensatz zum VIII. Senat des Bundesfinanzhofs, der kürzlich noch die Erhebung von Säumniszuschlägen für die Jahre 2019 und 2020 wegen Zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit ausgesetzt hat, hat der V. Senat auch für Zeiträume nach 2018 keine solchen Zweifel. Unter Berufung auf Urteile aus 2022, in denen die Verfassungsmäßigkeit der Zuschläge zumindest für die Zeiträume bis Ende 2018 bestätigt wurde, haben die Richter festgestellt, dass auch für die Jahre ab 2019 trotz dauerhaftem Niedrigzinsniveau kein verfassungs- oder europarechtlicher Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge besteht.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen