Deutsche Regelung zur Umsatzsteuerorganschaft bestätigt
Nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs ist die deutsche Vorgabe, dass der Organträger auch Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist, unionsrechtskonform.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über zwei Vorlagefragen des Bundesfinanzhofs entschieden und dabei festgestellt, dass die deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft mit EU-Recht vereinbar sind. Insbesondere ist es zulässig, dass das Umsatzsteuergesetz den Organträger zum Steuerschuldner bestimmt. Die Anträge auf Rückerstattung der entrichteten Umsatzsteuer durch die klagenden Organträger werden damit keinen Erfolg haben.
Der EuGH hat dem Gesetzgeber jedoch trotzdem Hausaufgaben mitgegeben, denn er hat erneut darauf hingewiesen, dass die deutsche Voraussetzung eines Über- und Unterordnungsverhältnisses in der Organschaft nicht dem EU-Recht entspricht. Stattdessen muss auch eine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften mit enger wirtschaftlicher Verflechtung möglich sein. In diesem Zusammenhang hat der EuGH auch festgestellt, dass es für die finanzielle Eingliederung einer Organgesellschaft allein auf eine Mehrheitsbeteiligung durch den Organträger ankommt. Eine Mehrheit der Stimmmen muss der Organträger dagegen nicht haben.
Schließlich hält der EuGH die deutsche Vorgabe, nach der jeder Teil des Organkreises eine eigene UStIdNr erhält und eine eigene Zusammenfassende Meldung abgeben muss, für unzulässig. Nach dem EU-Recht kann der ganze Organkreis für Zwecke der Umsatzsteuer nur eine Steuernummer haben.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025