Bundesregierung will Mehrwertsteuer auf Gas senken
Für die Dauer der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % abgesenkt werden.
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Mehrwertsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 % betragen. Diese Absenkung soll bis zum 31. März 2024 gelten - solange, wie auch die Gasumlage erhoben wird. Diese wird ab dem 1. Oktober 2022 in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde erhoben und dann jedes Quartal neu angepasst. Neben der Gasumlage werden auch noch eine Bilanzierungs- und eine Speicherumlage fällig. Auf die Umlagen fällt zudem die Mehrwertsteuer an, nachdem die EU-Kommission einer Umsatzsteuerbefreiung der staatlichen Umlagen eine Absage erteilt hat. Unklar ist noch, ob die Mehrwertsteuersenkung nur für die Lieferung von Gas gelten wird oder auch auf aus Gas erzeugter Fernwärme.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025