Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist verfassungswidrig
Der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig hoch.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % nach der zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten sieht nach dem Bundesfinanzhof auch das Bundesverfassungsgericht als Ungleichbehandlung der Steuerzahler an, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt wird, gegenüber Steuerzahlern, deren Steuer bereits innerhalb der Karenzzeit endgültig festgesetzt wird. Diese Ungleichbehandlung hält das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume von 2010 bis 2013 noch für verfassungsgemäß, ab 2014 dagegen für verfassungswidrig.
Trotz der Verfassungswidrigkeit lässt das Gericht die Anwendung des bisherigen Rechts noch für Verzinsungszeiträume bis Ende 2018 zu. Ab 2019 sind die Vorschriften dagegen grundsätzlich unanwendbar, und der Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen