Vergütung für Werbung am Privatwagen des Arbeitnehmers
Eine monatliche Vergütung für die Anbringung von Werbung für den Arbeitgeber am Privatwagen des Arbeitnehmers ist in der Regel Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns.
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Auch wenn es für die Zahlung einen separaten Mietvertrag über Werbeflächen an den Privatwagen gibt, sieht das Finanzgericht Münster die Zahlung als Arbeitslohn an. Bei Würdigung der Gesamtumstände sei der auslösende Faktor die Stellung der Zahlungsempfänger als Arbeitnehmer und damit im weitesten Sinne deren Arbeitstätigkeit gewesen, weil es keine konkrete Vertragsgestaltung gab, die die Förderung des Werbeeffekts sichergestellt hätte, beispielsweise durch einen werbewirksamen Einsatz des Fahrzeugs oder das Verbot der Werbung für andere Firmen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
