Überführung von Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen
Vor 2009 im Betriebsvermögen erworbene Aktien unterliegen nach Überführung ins Privatvermögen beim späteren Verkauf nicht der Steuerpflicht.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 gehört der Verkauf von Aktien unabhängig von deren Haltedauer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Entscheidend für die Steuerpflicht ist aber, dass die Aktien nach der Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurden - der Verkauf von vor 2009 erworbenen Aktien ist weiterhin steuerfrei. Dazu hat das Finanzgericht Münster nun entschieden, dass die Überführung von vor 2009 erworbenen Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen nicht einem Erwerb gleichsteht. Ein späterer Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf dieser Aktien führt deshalb nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025