Vorsteuerabzug nach Betrug aufgrund ausbleibender Leistung
Wenn der Kunde ernsthaft mit einer Leistungserbringung rechnen kann und keine Anhaltspunkte für einen Betrug hat, steht ihm auch bei ausbleibender Lieferung ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen zu.
Mehrfach schon mussten sich die Finanzgerichte mit den steuerlichen Folgen eines Betrugsfalls befassen, der ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk betraf. Der Bundesfinanzhof hat nun über den Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung entschieden und festgestellt, dass der Käufer auch bei später ausbleibender Lieferung Anspruch auf den Vorsteuerabzug hat. Das gilt zumindest dann, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung sicher erscheint, weil alle Elemente der zukünftigen Lieferung bekannt sind und nicht erwiesen ist, dass der Käufer zu diesem Zeitpunkt wusste oder hätte wissen müssen, dass die Lieferung unsicher war.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
