Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.
Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind grundsätzlich alle Wertveränderungen in Verbindung mit Kapitalanlagen steuerlich relevant. Aus diesem Grund können auch die Anschaffungskosten von Knock-out-Zertifikaten als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden, wenn das Knock-out-Ereignis eintritt. Dabei spielt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Rolle, ob die Knock-out-Zertifikate als Termingeschäft anzusehen sind oder nicht, da ein Abzug in beiden Fällen möglich wäre.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit