Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen”
Steuergestaltungen mit Cum/Cum-Transaktionen sind zwar inzwischen weitgehend ausgeschlossen, aber die Finanzverwaltung hat nicht nur zur aktuellen Rechtslage, sondern auch zu Altfällen Vorgaben zur steuerlichen Handhabung herausgegeben.
Bei Cum/Cum-Gestaltungen wurden inländische Aktien unmittelbar vor dem Dividendenstichtag von im Ausland ansässigen Inhabern zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer auf eine inländische Bank übertragen und unmittelbar nach Dividendenausschüttung wieder an den ursprünglichen Inhaber zurückgegeben. Seit 2016 verhindert eine Gesetzesänderung solche Gestaltungen. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt in einem Schreiben ausführlich zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen sowohl in Altfällen als auch nach der neuen Rechtslage geäußert.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen