Strafen wegen verletzter Publizitätspflichten
Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Selbst kleinste Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen oder zumindest beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Wer diese Publizitätspflicht ignoriert, muss ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro zahlen, wenn der Jahresabschluss nicht innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist von 6 Wochen veröffentlicht oder hinterlegt wird. Wie oft das vorkommt zeigt ein aktueller Bericht des Handelsblatts. Demnach sind im letzten Jahr gegen 55.000 der rund 1,1 Millionen publizitätspflichtigen Unternehmen Ordnungsgelder von insgesamt mehr als 81 Millionen Euro festgesetzt worden. Seit Einführung der neuen Publizitätsvorschriften vor 8 Jahren ist so mehr als eine halbe Milliarde Euro zusammengekommen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
