Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Wird gegenüber einem Kleinunternehmer in einer Gutschrift offen Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet dieser dem Finanzamt den Steuerbetrag jedenfalls dann, wenn er den Gutschriften nicht widerspricht und sie stattdessen unterschrieben an den Leistungsempfänger zurücksendet. Außerdem meint das Finanzgericht Münster, dass ein unberechtigter Steuerausweis nicht voraussetzt, dass die Gutschrift alle Pflichtangaben für eine Rechnung aufweist. Es genügt, wenn darin Aussteller, Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer enthalten sind.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit