Höherer Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung ab April
Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der höhere Grundfreibetrag voraussichtlich erstmals in der Lohnabrechnung für April berücksichtigt werden.
Der Bundestag hat inzwischen das Gesetz zum Abbau der kalten Progression in der vom Vermittlungsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Damit bleibt die kalte Progression zwar unverändert bestehen, aber immerhin können sich alle Steuerzahler über ein höheres steuerfreies Existenzminimum freuen. Für 2013 wird der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro. Weil das Gesetz nicht mehr vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden konnte, müssen die Programme für die Lohnabrechnung jetzt erst an den neuen Grundfreibetrag angepasst werden. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass entsprechende Updates bis Ende Februar bereit stehen und der höhere Grundfreibetrag sich damit zum ersten Mal in der Lohnabrechnung für April auswirken wird.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
