Ausbildungsfreibetrag ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Ausbildungsfreibetrag nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Ausbildungsfreibetrag ist in seiner gegenwärtigen Höhe verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Leider hat das Gericht den Beschluss nicht begründet, womit unklar bleibt, warum das Gericht den Ausbildungsfreibetrag für verfassungsgemäß hält.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
