Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.
Die Stichtagsregelung beim Elterngeld, nach der das Elterngeld erst für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gezahlt wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweiter Mütter, deren Kinder jeweils kurz vor dem Stichtag geboren wurden, nicht zur Entscheidung angenommen, da vor dem Elterngeld schließlich Anspruch auf Erziehungsgeld bestand, auch wenn diese beiden Mütter wegen ihres zu hohen Einkommens lediglich beim Elterngeld eine Zahlung erhalten hätten.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
