Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
Die Finanzverwaltung hat auf die Feststellung des Bundesfinanzhofs reagiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer besteht.
Das Bundesfinanzministerium hat auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem letzten Jahr reagiert, in dem der Bundesfinanzhof einen grundsätzlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer festgestellt hat. Die Finanzverwaltung will zwar weiter an der Praxis festhalten, Anträge auf umsatzsteuerliche Erfassung auf Schlüssigkeit und Ernsthaftigkeit zu überprüfen. Allein die Erklärung des Antragstellers, eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit zu beabsichtigen, reicht also nicht aus. Aufgrund des Urteils soll die Prüfung allerdings zeitnah erfolgen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen