Selbständige und Unternehmer
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums beantwortet viele Zweifelsfragen zur Steuerpauschalierung von Sachzuwendungen.
Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.
Das Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde zur Abziehbarkeit der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken vor 2005 nicht zur Entscheidung an.
Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.
Für einige Einbringungen läuft Ende Mai die Frist ab für den Nachweis, wem die übertragenen Anteile zuzurechnen sind.
Eine Verfassungsbeschwerde über die zulässigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Da derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer angezweifelt wird, ergehen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch vorläufig.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
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