Selbständige und Unternehmer
Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Allein die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu verkaufen, macht das Wirtschaftsgut noch nicht zum Teil des Umlaufvermögens.
Ein Fahrtenbuch darf bei der Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung nicht allein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Das Bundesamt für Justiz wird in Fällen, in denen die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 bereits abgelaufen ist, erst im April mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen.
Die einmalige Steuervergünstigung für den Gewinn aus einer Betriebsveräußerung kann auch verbraucht werden, wenn das Finanzamt den Vorteil eigenmächtig und ohne Antrag des Unternehmers gewährt hat.
Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch nach 2022 fortzuführen.
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