E-Mails, beginnend mit zum Beispiel folgender Betreffzeile: „Benachrichtigung von Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)“ sowie die Zusendung eines links zur Meldung Ihrer Daten sind Betrüger, die per E-Mail versuchen, an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Die Texte beginnen häufig mit:
- „Falls die Steuerschuld während der Schonfrist nicht vollständig beglichen ist…..“ oder
- „…im Anhang enthaltene „Steuerbescheinigungen…“ oder
- „Die Bundeszentralamt für Steuern hat einen gerichtlichen Bescheid erlassen“
Das Bundeszentralamt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren beziehungsweise den Anhang der Email zu öffnen.
Betrugs-Emails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:
- Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per Email. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
- Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch sowie mit Rechtschreibfehlern verfasst.
- Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin/Bearbeiters.
Sollten Sie eine E-Mail dieser Art erhalten, kontaktieren Sie bitte das BZSt: Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt