Grundsteuerreform 2022

Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung (Grundsteuer A)

Für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer mussten dafür bereits eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Die Abgabefrist für das Grundsteuervermögen (Grundsteuer B) endete am 31. Januar 2023.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) bekommen nun derzeit vom Finanzamt ein Informationsschreiben zugeschickt. Darunter fallen auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wie zum Beispiel verpachtete oder eigengenutzte Äcker, Grünland und Streuobstwiesen.  Eine Abgabe dieser Erklärung (Grundsteuer A) ist bis 31. März 2023 ausreichend. Im Regelfall können Sie die Daten Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid entnehmen, wenn sich hinsichtlich der Nutzung seither keine Änderungen ergeben haben. Eine wesentliche Änderung gibt es nur beim Wohnteil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, diese zählen künftig zum Grundvermögen. Auch diese Erklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu Grunde zu legen.

Sollten Sie noch Informationen hierzu benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Steuerteam auf.