Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei einer 0 %-Finanzierung
Der Zinsrabatt für den Kunden bei einer 0 %-Finanzierung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des umsatzsteuerlichen Entgelts bei der zugrundeliegenden Warenlieferung.
Bei einer 0 %-Finanzierung zahlt der Kunde seinen Kauf in Raten an ein Kreditinstitut. Die Raten fallen aber zusammengenommen nicht höher aus als der Kaufpreis bei einer sofortigen Barzahlung. Da es sich um eine verkaufsfördernde Maßnahme handelt, trägt die Kosten in der Regel der Verkäufer, indem er von der finanzierenden Bank nicht den vollen Kaufpreis ausgezahlt bekommt. Die auf diese Weise einbehaltenen Zinsen mindern nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für die Warenlieferung allerdings auch dann nicht, wenn der Verkäufer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet