Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr in Supermärkten
Ob selbst der Verkauf von Backwaren zum Vor-Ort-Verzehr im Eingangsbereich eines Supermarkts eine voll umsatzsteuerpflichtige Restaurationsdienstleistung ist, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.
In beinahe allen größeren Supermärkten gibt es im Eingangsbereich auch eine Bäckerei, die dort Backwaren verkauft. Werden die Backwaren auch zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, unterliegen die entsprechenden Umsätze dem regulären Umsatzsteuersatz, wenn für den Verzehr Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird. Diese Ansicht des Finanzamts hat das Finanzgericht Münster geteilt, allerdings hat die klagende Bäckerei Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Dieser hat nun das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, ob auch unter den recht simplen Verhältnissen des Angebots im Supermarkt eine vollwertige Restaurationsdienstleistung gegeben ist.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet