GmbH-Ratgeber
Eine GmbH hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungen, die in erster Linie den privaten Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Angehörigen dienen.
Muss ein Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf seinen eigenen Arbeitslohn haften, dann sind die Zahlungen ans Finanzamt als Werbungskosten abziehbar.
Fehlende Angaben zur Herkunft von Bargeldbeträgen beim Gesellschafter berechtigen das Finanzamt auch bei Verwendung der Mittel für eine verdeckte Bareinlage nicht zu einer Hinzuschätzung bei der Gesellschaft.
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus.
Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage darf das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung stellen.
Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor.
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Große Spenden an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können eine verdeckte Gewinnausschüttungen sein.
Damit das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung durch ein überhöht verzinstes Gesellschafterdarlehen unterstellen kann, muss es alle zinsrelevanten Faktoren angemessen berücksichtigen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet