Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg zum 1. Juli 2015
In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %.
Brandenburg hat zum 1. Juli 2015 seine Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % angehoben und zieht damit gleich mit den bundesweiten Spitzenreitern. Den niedrigen Steuersatz von 3,5 % leisten sich nur noch Bayern und Sachsen. Entscheidend für die Höhe des Steuersatzes ist in der Regel das Datum des Kaufvertrags.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit